Für jedes Bauprojekt ist eine Genehmigung erforderlich, die vom Bürgermeister erteilt wird.
Ihr Antrag ist beim Gemeindesekretariat einzureichen, das ihn an die technische Abteilung und gegebenenfalls an die Kommission für Sicherheit in Gebäuden weiterleitet.
Nach Erhalt aller erforderlichen Stellungnahmen wird der Bürgermeister den Antrag bewilligen oder ablehnen.
Wenn der Antrag genehmigt wird, erhalten Sie eine Rechnung mit den zu zahlenden Gebühren. Sobald die Gebühr bei der Gemeindekasse bezahlt wurde, wird Ihnen die Genehmigung und das Zertifikat "Roter Punkt" ausgestellt.
Dokumente, die der Anfrage beizufügen sind
Die Unterlagen, die Sie Ihrem Antrag beifügen müssen, variieren leicht je nach Umfang und Art Ihres Projekts.
Jeder Antrag muss zwingend einen schriftlichen Antrag des Antragstellers enthalten. Dieser kann frei formuliert oder mithilfe des Antragsformulars für die Baugenehmigung eingereicht werden.
Für den Bau/Umbau einer Immobilie (Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Doppelhaushälfte, Wohnanlage, gemischt genutztes Gebäude...) müssen Sie außerdem beifügen:
- Katasterauszüge
- Lagepläne
- Schnitt- und Fassadenpläne
- Baupläne
- OAI-Zertifikat des Architekten
- Zertifikat über die Energieeffizienz
- Pläne des Gebäudes in digitalem Format
Falls zutreffend:
- Kopie der Genehmigung der Straßenbaubehörde (Administration des Ponts et Chaussées)
Schriftliche Vereinbarung zwischen Nachbarn
- SRI-Studie mit Stellungnahme des CGDIS (beim Bau von Gebäuden mit 4 oder mehr Wohneinheiten)
- Vollständige horizontale und vertikale Vermessung durch einen zugelassenen Geometer (bei geschützten Gebäuden)
Bei Änderungen an bereits genehmigten Plänen und Projekten oder bei einem Antrag auf Nutzungsänderung genügt es, dem Antrag die geänderten Pläne mit Angabe der geplanten Änderungen beizufügen.
Bei kleineren Bauvorhaben genügt es, dem Antrag eine Skizze mit der Lage des künftigen Bauwerks, Fotos der aktuellen Situation und Fotos/Broschüren des künftigen Bauwerks (z. B. des geplanten Gartenhausmodells) beizufügen.
Der technische Dienst behält sich das Recht vor, alle zusätzlichen Unterlagen anzufordern, die er für die Prüfung des Antrags für notwendig erachtet.
Die Gemeindeverwaltung behält sich das Recht vor, weitere Unterlagen anzufordern, die sie für notwendig erachtet.
Gebühr auf Baugenehmigungen
Gemäß der Gebührenordnung des Gemeinderats vom 8. November 2016 sind folgende Bauten baugenehmigungspflichtig:
- Neubauten: Einfamilienhäuser, Wohn-/Büro- oder gemischte Gebäude, Geschäftshäuser, landwirtschaftliche Gebäude, Industriegebäude usw. - 300,00€
- Umbauten, Arbeiten zur Nutzungsänderung, Bau von Nebengebäuden, Garagen, Wintergärten, Veranden, Silos, Molkereien, Abrissarbeiten, etc. - 250,00€
- Nutzungsänderung (administrativ), Änderungen an genehmigten Plänen und Projekten - 100,00€
- Carports, Gartenhäuser, Viehunterstände, Zaunmauern, Dachrenovierung, Umbau oder Austausch von Fenstern und Türen, Fassadenerneuerung, Schilder sowie für alle ähnlichen kleineren Änderungen - 25,00€
Die Gebühr wird auch bei einer Verlängerung der Genehmigung fällig.
Die Einzelheiten der Steuerverordnung können Sie hier nachlesen.
Gebühr für die Beteiligung an der Finanzierung von Gemeinschaftseinrichtungen
Die sogenannte "Abgabe zur Beteiligung an der Finanzierung von Gemeinschaftseinrichtungen" wurde durch das Gebührenreglement des Gemeinderats vom 8. November 2016 eingeführt. Grundsätzlich unterliegt jedes Gebäude, das für Wohnzwecke oder eine andere Zweckbestimmung bestimmt ist, dieser Abgabe. Das vollständige Reglement kann hier eingesehen werden.
Unter dem Link https://weisw.link/amenagement befinden sich alle Dokumente betreffend Urbanismus
Anträge für Strassenbaugenehmigungen können Online über MyGuichet beantragt werden.