Um in Luxemburg standesamtlich heiraten zu können, sind im Vorfeld bestimmte Behördengänge zu erledigen und verschiedene Unterlagen beizubringen (die je nach Staatsangehörigkeit der zukünftigen Ehepartner variieren können).

Die kirchliche Trauung darf erst nach der standesamtlichen Hochzeit stattfinden. Demnach ist eine rein kirchliche Trauung, d. h. ohne vorhergehende standesamtliche Eheschließung, verboten.

Die Vorbereitungen für die standesamtliche Hochzeit muss jeder treffen, der in Luxemburg heiraten möchte, unabhängig von seiner Staatsangehörigkeit.

Um in Luxemburg heiraten zu können, müssen die zukünftigen Ehepartner mindestens 18 Jahre alt sein und einer von ihnen muss seinen offiziellen Wohnsitz in Luxemburg haben.

Auch für Minderjährige besteht die Möglichkeit zu heiraten. Hierzu ist jedoch eine Erlaubnis des Vormundschaftsrichters erforderlich.

Mit den Vorbereitungen für die standesamtliche Trauung sollte spätestens mit folgendem zeitlichen Vorlauf begonnen werden:

  • 2 Monate vor dem Hochzeitstermin bei Gebietsansässigen mit luxemburgischer Staatsangehörigkeit;
  • 3 Monate vor dem Hochzeitstermin bei Gebietsansässigen nicht luxemburgischer Herkunft.

Die Ehe darf nur in einer Gemeinde geschlossen werden, in der einer der zukünftigen Ehepartner seinen gesetzlichen Wohnsitz hat.

Wir laden Sie ein das standesamtliches Büro für weitere Informationen zu kontaktieren.

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