Luxemburgische Staatsangehörigkeit

Nach dem Gesetz vom 8. März 2017 über die luxemburgische Staatsangehörigkeit ergeben sich mehrere Fälle im Hinblick auf den Erwerb der luxemburgischen Staatsangehörigkeit.

Die luxemburgische Staatsangehörigkeit von Gesetzes wegen erhalten

In einigen Fällen wird die luxemburgische Staatsangehörigkeit von Gesetzes wegen, d. h. automatisch, ohne Zutun der betroffenen Person verliehen.

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Die luxemburgische Staatsangehörigkeit durch Option erwerben

Das Gesetz über die luxemburgische Staatsangehörigkeit sieht 10 verschiedene Fälle vor, in denen eine Person die luxemburgische Staatsangehörigkeit durch ein Verfahren namens „Option“ erwerben kann.

Das Optionsmodell richtet sich an folgende Personen:

  • Volljährige, die einen Elternteil, Adoptivelternteil oder Großelternteil haben, der Luxemburger ist oder war (Fall Nr. 1);
  • Eltern eines minderjährigen Luxemburgers (Fall Nr. 2);
  • Ehepartner von Luxemburgern/Luxemburgerinnen (Fall Nr. 3);
  • in Luxemburg geborene Personen ab dem Alter von 12 Jahren (Fall Nr. 4); 
  • Volljährige, die mindestens 7 Jahre lang die Schule in Luxemburg besucht haben (Fall Nr. 5);
  • Volljährige, die seit mindestens 20 Jahren rechtmäßig in Luxemburg leben (Fall Nr. 6);
  • Volljährige, die die Verpflichtungen aus dem Aufnahme- und Integrationsvertrag erfüllt haben (Fall Nr. 7);
  • Volljährige, die sich vor dem 18. Lebensjahr in Luxemburg niedergelassen haben (Fall Nr. 8);
  • Volljährige, denen die Rechtsstellung des Staatenlosen, Flüchtlings oder subsidiär Schutzberechtigten anerkannt wurde (Fall Nr. 9);
  • freiwillige Wehrdienstleistende (Fall Nr. 10).

Für die Einzelheiten zum Verfahren und zu den Dokumenten, die Ihrem Antrag beizufügen sind, laden wir Sie ein, die entsprechende Website unter guichet.lu zu besuchen.

Die luxemburgische Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erwerben

Die Personen die die luxemburgische Staatsbürgerschaft erwerben wollen, ohne das "Options-verfahren" in Anspruch nehmen zu können, können die Einbürgerung nutzen.

Die Einbürgerung steht allen Volljährigen offen, vorausgesetzt:

  • sie leben seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig in Luxemburg. Das letzte Wohnsitzjahr unmittelbar vor dem Einbürgerungsantrag muss ununterbrochen gewesen sein;
  • sie beherrschen die luxemburgische Sprache, was durch eine Bescheinigung der bestandenen Prüfung zur Beurteilung der luxemburgischen Sprachkenntnisse belegt werden muss;
  • sie haben am Kurs „Vivre ensemble au Grand-Duché de Luxembourg“ teilgenommen oder die Prüfung über die in diesem Kurs unterrichteten Themen bestanden.

    Für die Einzelheiten zum Verfahren und zu den Dokumenten, die Ihrem Antrag beizufügen sind, laden wir Sie ein, die entsprechende Website unter guichet.lu zu besuchen.
 Entscheidungsschema