Einen Hund anmelden

In Luxemburg ist jeder Hundehalter verpflichtet seinen Hund in der Wohngemeinde zu registrieren.

Die Anmeldung des Hundes muss innerhalb der ersten 4 Monate nach der Geburt erfolgen. Dafür reicht der Hundehalter folgendes bei der Gemeindeverwaltung ein:

  • Eine von einem zugelassenen Tierarzt ausgestellte Bescheinigung, in der die Kennzeichnung der Rasse oder Gattung und die elektronische Kennzeichnung des Hundes sowie seine gültige Tollwutimpfung bestätigt werden;
  • Ein Beleg, dass ein Versicherungsvertrag mit einer im Großherzogtum Luxemburg zugelassenen oder zum Geschäftsbetrieb berechtigten Gesellschaft abgeschlossen wurde, der die Haftpflicht des Hundehalters für durch das Tier verursachte Schäden an Dritten garantiert.
 Tod eines Hundes

Wenn Ihr Hund stirbt, melden Sie dies bitte bei der Gemeindeverwaltung entweder durch Vorlage einer Bescheinigung Ihres Tierarztes oder durch Abgabe einer ausgefüllten Todesbescheinigung.

 Hundesteuer

Für jeden Hund wird eine Steuer von 50€ pro Jahr erhoben, welche an die Gemeindekasse zu zahlen ist.