In Luxemburg ist jeder Hundehalter verpflichtet seinen Hund in der Wohngemeinde zu registrieren.
Die Anmeldung des Hundes muss innerhalb der ersten 4 Monate nach der Geburt erfolgen. Dafür reicht der Hundehalter folgendes bei der Gemeindeverwaltung ein:
- Eine von einem zugelassenen Tierarzt ausgestellte Bescheinigung, in der die Kennzeichnung der Rasse oder Gattung und die elektronische Kennzeichnung des Hundes sowie seine gültige Tollwutimpfung bestätigt werden;
- Ein Beleg, dass ein Versicherungsvertrag mit einer im Großherzogtum Luxemburg zugelassenen oder zum Geschäftsbetrieb berechtigten Gesellschaft abgeschlossen wurde, der die Haftpflicht des Hundehalters für durch das Tier verursachte Schäden an Dritten garantiert.