Das Baden im oberen See in Weiswampach sowie jeglich andere Wassersaktivitäten ist ab sofort untersagt, dies nachdem die Wasserproben von heute morgen ausgewertet wurden. Es sollte auch vermieden werden, Hunde und andere Haustiere Wasser vom See trinken zu lassen.
(vom 29.08.2024)
Im Rahmen der regelmäßigen Überwachung der Badegewässerqualität wurde im oberen See von Weiswampach eine starke Vermehrung von Cyanobakterien, die gemeinhin als „Blaualgen“ bezeichnet werden, festgestellt.
Angesichts der Gesundheitsrisiken wird gemäß der geänderten großherzoglichen Verordnung vom 19. Mai 2009 zur Festlegung der besonderen Schutzmaßnahmen und der Programme zur Überwachung des Zustands der Badegewässer mit sofortiger Wirkung ein Badeverbot für den gesamten oberen See ausgesprochen.
Einige Arten von Cyanobakterien produzieren nämlich Toxine, die zu einem Gesundheitsrisiko für Menschen, Wassertiere, Haustiere und Vieh führen können. Aus diesem Grund wurde das Luxembourg Institute of Science and Technology (LIST) beauftragt, die Verbreitung von Cyanobakterien in den offiziellen Badegebieten zu überwachen. Die Analysen vom 30. Juli 2024 ergaben, dass im oberen See von Weiswampach giftige Cyanobakterien und Toxine über der Aktionsschwelle vorhanden waren (siehe nationaler Cyanobakterien-Warnplan).
Die Beschwerden, die durch den Kontakt, die Einnahme oder das Einatmen dieser Stoffe verursacht werden, sind von unterschiedlicher Art und Intensität und können beispielsweise Kopfschmerzen, Hautreizungen und/oder -verbrennungen oder Übelkeit umfassen. Wenn Sie nach dem Schwimmen gesundheitliche Probleme haben, wenden Sie sich bitte an Ihren behandelnden Arzt und erwähnen Sie den möglichen Kontakt mit giftigen Cyanobakterien.
Bei Gewässern, in denen eine starke Vermehrung von Cyanobakterien festgestellt wurde, empfiehlt die Wasserwirtschaftsverwaltung auf der Grundlage der Einschätzung der Gesundheitsdirektion der Öffentlichkeit außerdem Folgendes:
- Hunde und andere Haustiere nicht das Wasser trinken zu lassen;
- jeglichen Kontakt mit dem Wasser zu vermeiden;
- alle Wassersportarten (z. B. Wassersport, Angeln) zu vermeiden.
Dies gilt insbesondere für das Angeln:
- den Kontakt mit Fischen zu vermeiden;
- die gefangenen Fische nicht zu verzehren;
- auf das Angeln zu verzichten, wenn Cyanobakterienblüten sichtbar sind.
Jede Beobachtung von Blaualgen im Großherzogtum Luxemburg kann über die App Bloomin'Algae gemeldet werden und wird von einem Experten des LIST bewertet. Alle Meldungen können auf cyanowatch.lu eingesehen werden.
Bis heute ist das Baden im unteren See von Weiswampach weiterhin erlaubt. In diesem Zusammenhang möchte das Wasserwirtschaftsamt darauf hinweisen, dass die Badesaison gemäß den Bestimmungen der geänderten großherzoglichen Verordnung vom 19. Mai 2009 am 30. September 2024 enden wird.
Die aktuelle Situation bezüglich der Öffnung oder Schließung der offiziellen Badestellen kann auf der Website der Administration de la Gestion de l'eau verfolgt werden.
Mitgeteilt vom Wasserwirtschaftsamt (AGE)