Der Bürgermeister wird vom Großherzog ernannt und unter den gewählten Vertretern des Gemeinderats ausgewählt. Er hat zahlreiche Befugnisse, sowohl auf der Ebene des allgemeinen Interesses als auch auf der Ebene des kommunalen Interesses. So führt er den Vorsitz im Gemeinderat und im Schöffenkollegium, ist Chef der Gemeindeverwaltung und die Behörde, die in erster Linie dafür zuständig ist, in seiner Gemeinde die von den übergeordneten Behörden erlassenen Normen umzusetzen.
Bei Abwesenheit oder Verhinderung des Bürgermeisters werden seine Aufgaben von einem anderen Schöffen wahrgenommen, der vom Bürgermeister beauftragt wird.
Der Bürgermeister übt auch die Funktionen des Standesbeamten aus, d. h. er ist für das Schreiben und Führen von Personenstandsurkunden verantwortlich, insbesondere Heirats-, Geburts- und Sterbeurkunden sowie Urkunden über das Einbürgerungsrecht.
Der Bürgermeister der Gemeinde Weiswampach
Herr Claude Daman übt das Amt des Bürgermeisters der Gemeinde Weiswampach aus
Der Bürgermeister und die Schöffen werden aus dem Gemeinderat heraus für eine Amtszeit von sechs Jahren gewählt. Wie bei den Mitgliedern des Gemeinderats richtet sich auch die Anzahl der Schöffen nach der Einwohnerzahl der Gemeinde.
Das Schöffenkollegium tritt unter dem Vorsitz des Bürgermeisters an den Tagen und zu den Zeiten zusammen, die in der Gemeindeordnung festgelegt sind, und so oft wie nötig, um dringende Angelegenheiten zu behandeln. Die Sitzungen des Schöffenkollegiums sind nicht öffentlich.
Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium der Gemeinde Weiswampach besteht aus drei Mitgliedern, nämlich:
Der Gemeinderat tritt zusammen, wann immer es die laufenden Geschäfte, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen, erfordern. Er wird vom Bürgermeister- und Schöffenkollegium einberufen und seine Sitzungen finden unter dem Vorsitz des Bürgermeisters statt.
Die Sitzungen des Gemeinderats sind öffentlich, außer in Ausnahmefällen, insbesondere wenn es um Personen geht.
Der Gemeinderat der Gemeinde Weiswampach setzt sich aus 9 Mitgliedern zusammen: